Kurz gesagt: Ein Bußgeldbescheid ist eine offizielle Zahlungsaufforderung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Sie haben ab Zustellung 14 Tage Zeit, um zu zahlen oder schriftlich Einspruch einzulegen. Der Einspruch selbst ist kostenlos.
Was ist ein Bußgeldbescheid?
Ein Bußgeldbescheid ist ein offizielles Schreiben von einer Behörde — zum Beispiel dem Ordnungsamt, der Polizei oder der Zentralen Bußgeldstelle. Sie bekommen ihn, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird: zu schnell gefahren, falsch geparkt, Rotlichtverstoß oder Ähnliches. Der Bescheid nennt den Betrag, den Sie zahlen sollen, und sagt Ihnen, ob dazu Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot kommen.
Was steht in dem Brief?
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Tatvorwurf | Was Ihnen konkret vorgeworfen wird (z. B. Geschwindigkeit, Ort, Datum) |
| Bußgeld | Der Betrag, den Sie zahlen sollen |
| Punkte / Fahrverbot | Zusätzliche Folgen bei schwereren Verstößen |
| Frist | Meist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie den Brief erhalten haben |
| Aktenzeichen | Wichtige Nummer — immer in einem Einspruch angeben |
Was müssen Sie jetzt tun?
- Zahlen. Wenn Sie mit dem Vorwurf einverstanden sind, zahlen Sie den genannten Betrag bis zur Frist.
- Einspruch einlegen. Wenn Sie den Bescheid für falsch halten (z. B. falsche Messung, falsches Kennzeichen), legen Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch ein. Das kostet zunächst nichts — Kosten können erst entstehen, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Achtung bei der Frist
Die 14 Tage beginnen an dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen ankommt — nicht an dem Tag, an dem er verschickt wurde. Prüfen Sie das Zustelldatum genau. Wird die Frist verpasst, wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn Sie eigentlich Recht hätten.
Musterbrief für einen Einspruch
Häufige Fragen
Kostet ein Einspruch etwas?
Der Einspruch selbst ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn ein Gericht entscheiden muss.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der Bescheid wird rechtskräftig — Sie müssen dann zahlen, auch wenn Sie eigentlich Recht hätten.
Muss ich den Einspruch sofort begründen?
Nein. Sie können zunächst formlos Einspruch einlegen und die Begründung nachreichen, nachdem Sie Akteneinsicht beantragt haben.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Fällen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
